Änderungen Auswirkungen Folgen - Profitieren sofern ihr Einkommensteuersatz über 25% liegt

Auswirkungen und Folgen der Abgeltungssteuer

Die Einführung der Abgeltungssteuer wirkt sich nicht für alle Privatinvestoren negativ aus, jedoch für die meisten. Inhaber von Anteilen an Renten-und Geldmarktfonds profitieren von der zukünftigen Berechnungsgrundlage für Zinserträge, sofern ihr Einkommensteuersatz über 25% liegt. Dividendenerträge müssen zwar zukünftig voll versteuert werden (Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens), dafür sollten die Ausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften aufgrund der geringeren steuerlichen Belastung nach der Unternehmensteuerreform aber deutlich höher ausfallen.

Da die Kosten zur Erzielung der Zins-und Dividendenerträge nicht als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden können, erfahren die meisten Privatanleger auf dieser Ebene eine Benachteiligung.

Weit umfangreicher wirkt sich die Abgeltungssteuer Regelung auf die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften aus, zu denen z.B. auch der Verkauf von Wertpapieren zählt. Nach heutigem Recht sind diese Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr grundsätzlich steuerfrei. Da Kursgewinne langfristig einen Großteil der Gesamtrendite einer Investition ausmachen können, konnten die meisten Anleger unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist bisher einen großen Anteil der Gesamterträge steuerfrei realisieren.

In Zukunft (bei Erwerb der Anteile nach dem 1. Januar 2009) fallen sie jedoch unter die Abgeltungssteuer Pflicht! Sobald ein Anleger Investmentanteile mit Gewinn veräußert, wird dieser Gewinn mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Dies trifft Aktienfonds-Anleger, die durch Umschichtungen versuchen, ihr Portfolio regelmäßig an die Marktgegebenheiten anzupassen, besonders hart. Bei jeder Umschichtung, bei der Anteile, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden, mit Gewinn verkauft werden, wird die entsprechende Steuer (bis zu 27,98%) abgezogen und schmälert somit die Rendite erheblich.

Ein Kommentar zu “Auswirkungen und Folgen der Abgeltungssteuer”

  1. Abgeltungssteuer - Unternehmenssteuerreform Abgeltungssteuer Says:

    [...] dem 1. Januar 2009 neu geregelt. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Einführung der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. Kirchensteuer (8-9%) zu [...]



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