Private Gesetzliche Krankenversicherung Steuern - Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz 2010 – Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Krankenkasse sollen ab 2010 besser steuerlich geltend gemacht werden können, dank des neuen Bürgerentlastungsgesetz. Davon profitieren sollen alle Krankenkassenmitglieder, egal ob privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichert. Ausschlaggebend und angerechnet werden durch das Bürgerentlastungsgesetz die Basistarife und Zusatzbeiträge, nicht angerechnet werden Zusatzversicherungen. Ab 01. Januar 2010 können die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsgbeiträge voll von der Steuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Bisher konnte der Steuerzahler nur eine Summe von 1500 Euro bei Angestellten bzw. 2400 Euro für Selbstständige absetzen. Ab sofort können die gesamten Kosten für Krankenkasse und Pflegeversicherung angerechnet werden, die auf dem Basistarifen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse basieren. Extra Vereinbarungen mit den Krankenkassen wie Zusatzversicherungen, Wahltarife oder Krankentagegeld-Anteil sind nicht im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz anrechenbar. Weiterhin als Sonderausgaben steuerlich geltend sind Vorsorgeversicherungen wie Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, Risikolebensversicherungen, private Renten- oder Pflegeversicherungen und weitere.

Besonders Geringverdiener sollen von dem Steuergeschenk von Vater Staat profitieren. Die neuen Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen beträgt für Arbeitnehmer ab 2010 1900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro. Bezahlen Geringverdiener weniger als 1.900 Euro an Krankenkassen- und Pflegeversicherung, kann der Differenzbetrag zu 1.900 Euro eben für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet werden. Ein Besserverdienender schneidet bei der Absetzbarkeit seiner Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht schlechter ab, er kann diese voll absetzen. jedoch bleibt er auf den Kosten für die weiteren Vorsorgeaufwendungen sitzen, da der Höchstbetrag von 1.900 Euro schon ausgeschöpft ist. Wer kaum Steuern zahlt, so die ernüchternde Bilanz des Bürgentlastungsgesetz, kann in der logischen Konsequenz auch am wenigsten entlastet werden.

Hinterlasse einen Kommentar