Reiserücktrittsversicherung
Haben Sie Ihren Sommerurlaub schon gebucht? Oder gehören Sie zu den Menschen, die es spontan per Last-Minute Reise in die Ferne zieht? So oder so: der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, auf die man sich schon lange vorher freut.Es ist dann besonders ärgerlich, wenn kurz vor der Abfahrt etwas passiert, was den Reiseantritt unmöglich macht, beispielsweise ein Unfall, Krankheit oder berufliche Gründe. Auch im Urlaub selbst können unvorhergesehene Ereignisse dazu führen, dass die Heimreise vorzeitig angetreten werden muss. Um Ärger, Stress und langwierige Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter über die Rückzahlung vorab geleisteter Kosten oder Mehrkosten am Urlaubsort zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, denn Reiseveranstalter haben das Recht, bei kurzfristiger Stornierung der Reise durch den Kunden bis zu 100% des Kaufpreises zurückzuverlangen.
Eine Reisekostenrücktrittsversicherung wird meist bei Buchung der Reise im Reisebüro angeboten. Es besteht aber natürlich auch die Möglichkeit, selbst eine solche Versicherung abzuschließen. Eine Vielzahl von Unternehmen bieten Reisekostenrücktrittsversicherungen an. Meist werden Verträge mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Der Versicherungsbeitrag variiert je nach Kosten der Reise insgesamt und der Zahl der Personenoder Tiere, die die Reise buchen. Üblicherweise liegt er zwischen 10 und 30 Euro pro Person.
Allerdings ist es nicht bei jeder Reise unbedingt notwendig, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn Sie nur für ein Wochenende oder einige Tage verreisen wollen und z.B. nur ein Hotelzimmer buchen und keine weiteren Kosten haben, lohnt sich eine Reisekostenrücktrittsversicherung nicht unbedingt. Ganz anders sieht es aus, wenn Sie für einige Wochen wegfahren oder eine Fernreise antreten möchten, die im Normalfall lange vor Reiseantritt gebucht wird. Sollten Sie hier kurz vor der Abfahrt die Reise stornieren, können schnell Kosten von einigen tausend Euro anfallen. Außerdem ist zu beachten, dass Reiseveranstalter meist nur dann Stornokosten tragen, wenn der Urlaub aus einem wichtigen Grund nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird. Sollte Ihnen also nur die Bettwäsche im Hotel nicht gefallen, dürfte eine frühere Heimreise vom Reisebüro nicht akzeptiert werden.
Prinzipiell gilt: eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist eine gute Investition, wenn man schon vorab einiges in seinen Urlaub investiert hat. Für günstigere Angebote oder Kurzreisen ohne größeren Aufwand ist sie nicht unbedingt notwendig, dient aber der Beruhigung für den Fall der Fälle.